Wer entscheidet über Handys an Schulen?
In Deutschland gibt es kein einheitliches bundesweites Handygesetz für Schulen. Kultushoheit und konkrete Regelungen liegen bei den Ländern und oft direkt bei der einzelnen Schule.
Der Trend in den Bundesländern
Der regulatorische Trend in Deutschland läuft klar in Richtung kontrollierter Smartphone-Nutzung. Beispiele:
- Hessen: Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten flächendeckend Smartphone-Schutzzonen — private Nutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig, das Mitführen bleibt erlaubt.
- Nordrhein-Westfalen: Anfang 2026 hatten rund 98 % der öffentlichen Schulen verbindliche Handyregelungen, bei weiterführenden Schulen 100 %.
- Baden-Württemberg: Schulen müssen die Nutzung privater mobiler Endgeräte verbindlich in der Schulordnung regeln — einschließlich Tablets, Smartwatches und anderer internetfähiger Geräte.
- Bayern: An Grundschulen ist private Handynutzung ausgeschlossen; an weiterführenden Schulen sind nicht unterrichtsbezogene Geräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten.
Internationale Entwicklung
UNESCO berichtet, dass 114 Bildungssysteme nationale Handyverbote oder Einschränkungen haben — das entspricht 58 % der Länder weltweit (Stand 2026). Der Anteil stieg von 24 % (2023) über 40 % (Anfang 2025) auf 58 %. Auch Frankreich, England, die Niederlande und Italien verschärfen den Rahmen über den reinen Unterricht hinaus.




