EU AI Act · Artikel 4

KI-Kompetenz ist an Schulen jetzt Pflicht.

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, dass Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. KREDA bringt Ihr Kollegium praxisnah auf diesen Stand — verständlich, dokumentiert und auf den Schulalltag zugeschnitten.

Symbolbild: Künstliche Intelligenz im EU-Rechtsrahmen — EU-Sternenkreis mit KI-Netzwerk und Verweis auf Artikel 4 des EU AI Act
Die Rechtslage

Was Artikel 4 des EU AI Act konkret verlangt.

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der EU. Artikel 4 ist einer der ersten Teile, der bereits scharfgestellt ist — und er betrifft nicht nur Tech-Konzerne.

Seit wann

Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist bereits in Kraft — nicht erst in einer späteren Ausbaustufe der Verordnung.

Wen es betrifft

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Wer KI-Systeme im eigenen Verantwortungsbereich einsetzt, gilt als „Betreiber" — das schließt Schulen und Bildungsträger ausdrücklich ein.

Was gefordert ist

Ausreichende KI-Kompetenz des Personals.

Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einsatz verantworten, müssen deren Möglichkeiten, Grenzen und Risiken einschätzen können.

Warum Ihre Schule betroffen ist

KI ist längst im Schulalltag — oft, ohne dass es benannt wird.

Sprachmodelle für Unterrichtsvorbereitung, KI-gestützte Lernprogramme, automatische Text- und Bildwerkzeuge, Übersetzungs- und Korrekturhilfen: Sobald solche Systeme im schulischen Kontext genutzt werden, wird die Schule zum Betreiber im Sinne der Verordnung — mit der Pflicht, für KI-Kompetenz zu sorgen.

  • Lehrkräfte, die KI zur Vorbereitung oder im Unterricht einsetzen
  • Verwaltung und Schulleitung, die KI-gestützte Tools nutzen
  • Verantwortliche, die über die Einführung solcher Systeme entscheiden
  • Nachvollziehbare Dokumentation, dass die Kompetenz vermittelt wurde
Inhalte der Schulung

Praxisnah, verständlich und auf Schulen zugeschnitten.

Keine juristische Vorlesung, sondern anwendbares Wissen für den echten Schulalltag — für das gesamte Kollegium.

Grundlagen & Rechtsrahmen

  • Wie KI funktioniert Verständliche Einordnung von KI-Systemen, Sprachmodellen und ihren typischen Anwendungen in der Schule.
  • Der EU AI Act & Art. 4 Was die Verordnung verlangt, wen sie betrifft und welche Pflichten für Ihre Schule daraus entstehen.

Sicherer Umgang

  • Chancen & Grenzen Wo KI im Unterricht sinnvoll unterstützt — und wo Vorsicht, Kontrolle oder Verzicht geboten ist.
  • Datenschutz & Risiken Umgang mit personenbezogenen Daten, Urheberrecht, Fehlern und typischen Fallstricken im Schulkontext.

Anwendung & Nachweis

  • Praxis für den Unterricht Konkrete Einsatzbeispiele für Vorbereitung, Differenzierung und Entlastung im Alltag.
  • Dokumentation der Teilnahme Nachvollziehbarer Nachweis, dass Ihr Kollegium geschult wurde — für die Erfüllung der Pflicht aus Art. 4.
1 Tag eine ganztägige Fortbildung von ca. 8:30 bis 16:00 Uhr, inklusive Pausen
Bis zu 30 Teilnehmende pro Durchgang — für konzentriertes Arbeiten empfehlen wir rund 20
Vor Ort als schulinterne Fortbildung (SchiLf) direkt bei Ihnen an der Schule — im Kollegium vor Ort
Mit Nachweis Teilnahmebescheinigung für jede Person plus Bestätigung an die Schulleitung über alle Teilnehmenden
So läuft es ab

In drei Schritten von der Anfrage zur erfüllten Pflicht.

Schritt 1

Bedarf klären.

Kurzes Gespräch über Ihr Kollegium, den gewünschten Umfang und die passende Form der Fortbildung.

Schritt 2

Schulung durchführen.

Praxisnahe Fortbildung vor Ort an Ihrer Schule, abgestimmt auf Ihren Schulalltag und Ihre Werkzeuge.

Schritt 3

Nachweis erhalten.

Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung, die Schulleitung zusätzlich eine Bestätigung über alle Teilnehmenden — als Beleg für die Kompetenzpflicht.

Nächster Schritt

Bringen Sie Ihr Kollegium rechtssicher auf den Stand von Art. 4.

Wir besprechen Umfang, Format und Termin — unverbindlich und auf Ihre Schule zugeschnitten.

Hinweis: Diese Seite informiert über die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 und stellt keine Rechtsberatung dar.

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