Gilt seit dem 2. Februar 2025.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist bereits in Kraft — nicht erst in einer späteren Ausbaustufe der Verordnung.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, dass Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. KREDA bringt Ihr Kollegium praxisnah auf diesen Stand — verständlich, dokumentiert und auf den Schulalltag zugeschnitten.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der EU. Artikel 4 ist einer der ersten Teile, der bereits scharfgestellt ist — und er betrifft nicht nur Tech-Konzerne.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist bereits in Kraft — nicht erst in einer späteren Ausbaustufe der Verordnung.
Wer KI-Systeme im eigenen Verantwortungsbereich einsetzt, gilt als „Betreiber" — das schließt Schulen und Bildungsträger ausdrücklich ein.
Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einsatz verantworten, müssen deren Möglichkeiten, Grenzen und Risiken einschätzen können.
Sprachmodelle für Unterrichtsvorbereitung, KI-gestützte Lernprogramme, automatische Text- und Bildwerkzeuge, Übersetzungs- und Korrekturhilfen: Sobald solche Systeme im schulischen Kontext genutzt werden, wird die Schule zum Betreiber im Sinne der Verordnung — mit der Pflicht, für KI-Kompetenz zu sorgen.
Keine juristische Vorlesung, sondern anwendbares Wissen für den echten Schulalltag — für das gesamte Kollegium.
Kurzes Gespräch über Ihr Kollegium, den gewünschten Umfang und die passende Form der Fortbildung.
Praxisnahe Fortbildung vor Ort an Ihrer Schule, abgestimmt auf Ihren Schulalltag und Ihre Werkzeuge.
Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung, die Schulleitung zusätzlich eine Bestätigung über alle Teilnehmenden — als Beleg für die Kompetenzpflicht.
Wir besprechen Umfang, Format und Termin — unverbindlich und auf Ihre Schule zugeschnitten.
Hinweis: Diese Seite informiert über die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 und stellt keine Rechtsberatung dar.
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